Die Friedhofssatzung wird vom kirchlichen Verwaltungsamt in Bad Kreuznach neu bearbeitet und nach Fertigstellung im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Die sonstige Verwaltung des Friedhofes obliet der Kirchengemeinde Bockenau_Sponheim und wird ausschließlich ehrenamtlich bewältigt.
Auf dem Friedhof in Sponheim sind nun folgende Bestattungsarten möglich:
Familiengräber (Wahlgräber), Einzelgräber (Reihengräber), Urnengräber (Wahl- oder Reihengräber), und die Bestattung im Rasengrabfeld.
Reihenrasengräber: für Urnenbeisetzungen je Grabstelle
für 25 Jahre Nutzungszeit 760,- €.
(Möglichkeit auf 15 Jahre zu verkürzen)
Dies beinhaltet die Grabstelle und die
Pflege für die Dauer der Ruhezeit.
Reihengräber: für Erd – und
Urnenbeisetzungen je Grabstelle
für 30 Jahre Nutzungszeit 105,- €
Wahlgräber: für Erd – und Urnenbeisetzungen für 30 Jahre Nutzungszeit je Grabstelle 180,- € = 360,- €.
Bei einem Wahlgrab kann die Liegezeit verlängert werden, zusätzlich können noch bis zu 4 Urnen
beigesetzt werden.