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Sponheim Friedhof

In Fragen die den Friedhof, Belegung, Bestattung, Grabdenkmäler, Umbettung betreffen wenden Sie sich an Ute Berghof Tel.Nr. +49 6758/8961

Die Friedhofssatzung wird vom kirchlichen Verwaltungsamt in Bad Kreuznach neu bearbeitet und nach Fertigstellung im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Die sonstige Verwaltung des Friedhofes obliet der  Kirchengemeinde Bockenau_Sponheim und wird ausschließlich ehrenamtlich bewältigt.

Auf dem Friedhof in Sponheim sind nun folgende Bestattungsarten möglich:

Familiengräber (Wahlgräber), Einzelgräber (Reihengräber), Urnengräber (Wahl- oder Reihengräber), und die Bestattung im Rasengrabfeld.

Gebührentarif:

Reihenrasengräber: für Urnenbeisetzungen je Grabstelle

für 25 Jahre Nutzungszeit 760,- €.

(Möglichkeit auf 15 Jahre zu verkürzen)

Dies beinhaltet die Grabstelle und die

Pflege für die Dauer der Ruhezeit. 

 

Reihengräber: für Erd – und

Urnenbeisetzungen je Grabstelle

für 30 Jahre Nutzungszeit 105,- € 

 

Wahlgräber: für Erd – und Urnenbeisetzungen für 30 Jahre Nutzungszeit je Grabstelle 180,- € = 360,- €. 

Bei einem Wahlgrab kann die Liegezeit verlängert werden, zusätzlich können noch bis zu 4 Urnen

beigesetzt werden.